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Das Gewicht der Beweise: Warum der Internationale Gerichtshof Israel wahrscheinlich der Völkermord schuldig sprechen wird – und was das für Deutschland bedeutet

Der Internationale Gerichtshof (IGH) steht vor einem entscheidenden Moment seiner Geschichte. Im Fall Südafrika gegen Israel soll das Gericht entscheiden, ob Israels Handlungen im Gazastreifen einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention von 1948 darstellen. Sollte es Israel schuldig sprechen, würde ein juristisches und moralisches Erdbeben folgen – eines, das mit nahezu Sicherheit auch den Ausgang des Parallelverfahrens Nicaragua gegen Deutschland bestimmen wird, in dem Deutschland der Beihilfe und Anstiftung zu eben diesem Völkermord beschuldigt wird.

Sollte das Gericht Israel jedoch freisprechen, wären die Folgen ebenso historisch – wenn auch in düsterer Richtung. Der IGH müsste in ausführlicher Detailarbeit erklären, warum ein gewaltiges und wachsendes Beweismaterial, Präzedenzfälle und ein Expertenkonsens zum Völkermord in diesem Fall nicht anwendbar sind. Diese Erklärung müsste nicht nur lang, sondern außergewöhnlich sein – sie würde Jahrzehnte der Völkermord-Rechtsprechung umschreiben, um eine beispiellose Ausnahme zu schaffen. Kurz gesagt: Israels Taten, die Äußerungen seiner Amtsträger und sein fortgesetzter Ungehorsam gegenüber IGH-Beschlüssen lassen dem Gericht kaum eine Wahl, als die Völkermordkonvention aufrechtzuerhalten – und sowohl den Täter als auch seine Unterstützer zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Rechtsmaßstab: Artikel II der Völkermordkonvention

Gemäß Artikel II der Völkermordkonvention von 1948 wird Völkermord definiert als Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, einschließlich:

Die Absicht (dolus specialis) unterscheidet Völkermord von anderen Verbrechen. Der IGH sowie die Tribunale für Ruanda und das ehemalige Jugoslawien haben seit Langem anerkannt, dass Absicht aus einem „Muster des Verhaltens“ abgeleitet werden kann, insbesondere wenn hochrangige Amtsträger direkte Absichtserklärungen abgeben. (Siehe: Krstić, Akayesu, Bosnien gegen Serbien.)

Israels dokumentierte Taten: Zerstörung nach Plan

Es existiert inzwischen ein umfangreiches und wachsendes Archiv – zusammengestellt von UN-Organen, NGOs, Medienuntersuchungen und unabhängigen Experten –, das zeigt, dass Israels Militäroperation im Gazastreifen umfasste:

Dies sind keine isolierten Exzesse oder Kollateralschäden. Sie spiegeln eine kohärente und anhaltende Kampagne wider, die auf die Grundelemente des Lebens abzielt – im Einklang mit Artikel II(c) der Völkermordkonvention: „Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung einer Gruppe abzielen.“

Die Absichtserklärungen: Gallant, Ben Gvir, Katz und weitere

Ebenso belastend sind die öffentlichen Äußerungen völkermörderischer Absicht hochrangiger israelischer Amtsträger, darunter:

Dies sind keine Randfiguren. Es handelt sich um offizielle Staatsvertreter, und ihre Aussagen wurden in Politik umgesetzt. Nach bestehender IGH- und ICTY-Rechtsprechung werden derartige explizite Absichtserklärungen als starker Beweis für völkermörderische Absicht gewertet, insbesondere in Kombination mit einer koordinierten Zerstörungskampagne.

Die einstweiligen Anordnungen des IGH: Völkermord ist bereits „plausibel“

Im Januar 2024 erließ der IGH einstweilige Anordnungen im Fall Südafrika gegen Israel und kam zu dem Schluss, dass Südafrikas Völkermordvorwurf plausibel ist. Das Gericht wies Israel an:

Israel hat diese Anordnungen nicht befolgt. Hilfe bleibt blockiert, das Leiden der Zivilbevölkerung hat zugenommen, und Aufstachelung blieb ungestraft. Das ist mehr als Trotz – es ist potenziell ein stillschweigendes Eingeständnis völkermörderischer Absicht.

Im Völkerrecht deutet das Ausbleiben von Verhaltensänderungen nach offizieller Warnung durch das höchste Weltgericht auf Kenntnis des Risikos und Bereitschaft zum Weitermachen hin. Es wandelt plausibles Risiko in glaubwürdigen Absichtsbeweis um.

Das Präzedenzproblem: Was, wenn das Gericht dies durchgehen lässt?

Sollte der IGH letztlich entscheiden, dass Israel keinen Völkermord begangen hat, müsste er erklären:

Ein solches Urteil würde nicht nur einen juristischen Doppelstandard schaffen, sondern die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts zerschlagen. Und um diese Ausnahme zu rechtfertigen, müsste das Gericht von seiner eigenen Rechtsprechung abweichen und wahrscheinlich das längste Gutachten seiner Geschichte abgeben.

Nicaragua gegen Deutschland: Das nächste Domino

Sollte der IGH Israel des Völkermords schuldig sprechen, wird Deutschlands Rolle als zentraler Waffenlieferant und diplomatischer Verteidiger es zum wahrscheinlichsten nächsten Staat machen, der für schuldig befunden wird. Deutschland:

Ist Israel schuldig, könnte Deutschlands materielle und politische Unterstützung die Voraussetzungen für Beihilfe und Anstiftung zum Völkermord gemäß Artikel III(e) erfüllen. Der Fall Nicaragua gegen Deutschland hängt somit direkt vom Ausgang von Südafrika gegen Israel ab.

Schluss: Trotz als Bestätigung

Der IGH wurde geschaffen, um die Verbrechen des 20. Jahrhunderts im 21. nicht zu wiederholen. Israels Taten in Gaza und sein Versäumnis, den einstweiligen Anordnungen des IGH nachzukommen, stellen das Gericht nun vor eine Situation, in der Untätigkeit ebenso folgenschwer wäre wie Handeln.

Indem Israel eine Kampagne der Massenzerstörung und Entbehrung nach der Warnung fortsetzt, dass solche Taten Völkermord darstellen könnten, hat es nicht nur die rechtliche Schwelle getestet – es hat möglicherweise genau die Absicht bestätigt, die Völkermord justiziabel macht.

Will der IGH die Integrität der Völkermordkonvention wahren, muss er entschlossen handeln. Alles andere würde nicht nur den Zweck der Konvention verraten, sondern faktisch erklären, dass manche Staaten schlicht über dem Gesetz stehen.

Und sollte der IGH entschuldigen oder abweisen, was so viele glaubwürdige Experten und Institutionen bereits als Lehrbuchfall von Völkermord anerkannt haben, würde er nicht nur Palästina im Stich lassen. Er würde sich selbst im Stich lassen. Er würde die Völkermordkonvention zu einem politischen Werkzeug und das Völkerrecht zur Inszenierung degradieren. Das Gericht müsste nicht physisch abgerissen werden – es hätte seine eigene Glaubwürdigkeit demontiert.

Wenn der IGH Israel damit durchkommen lässt, wird nicht die Welt das Gericht verlassen. Das Gericht wird die Welt verlassen.

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